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Vorbereitung Neuwahl der Schiedspersonen

Wahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

für die Amtszeit 2024 - 2029

 

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz – ThürSchstG – in der Bekanntmachung vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199) richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein. 

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.

 

Der Gemeinderat Ilmtal-Weinstraße beabsichtigt, die Wahl der Schiedspersonen in einer Sitzung von September/Oktober 2024 durchzuführen.

 

Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße werden aufgefordert, ihre Bewerbung für das Amt der/s Schiedsfrau/-mann einzureichen:

 

bis                                           15.08.2024                 

 

in der                                      Gemeinde Ilmtal-Weinstraße 

                                               Bau- und Ordnungsamt

                                               OT Pfiffelbach           

                                               Willerstedter Straße 1

                                               99510 Ilmtal-Weinstraße

 

Wer kann sich für dieses Amt bewerben?

 

Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

 

  1. Wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

  3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,

  4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist,

 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

 

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25.Lebensjahr vollendet hat,

  2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, 

  3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

 

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung einzureichen:

 

  1. Bewerbung für das Amt der Schiedsperson

  2. Erklärung, dass Sie keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasiunterlagengesetzes oder als Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes gleichgestellte Person ausgeübt haben (Vordruck kann von der Verwaltung abgefordert werden)

  3. Lebenslauf 

  4. Ausbildungsnachweise

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 036462-95412 zur Verfügung.

 

 

Ronny Funk

Bau- und Ordnungsamtsleiter

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ilmtal-Weinstraße
Fr, 14. Juni 2024

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