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Bürgerservice

Allgemeine Öffnungszeiten
der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

 



Bürgermeisterin der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Frau Katrin Wörpel

 

Termine nach Vereinbarung möglich



Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung Di  09.00 - 12.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Fr  09.00 - 11.30 Uhr


 

Tel.: 036462-954-10
FAX: 036462-954-29

Email:

Internet: https://www.ilmtal-weinstrasse.de

 

Termine im Einwohnermeldeamt erhalten Sie telefonisch oder unter https://www.terminland.de/ilmtal-weinstrasse/

EC-Kartezahlung möglich!

 

Elektronische Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Ilmtal-Weinstraße
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) bzw. § 5 (ThürVwZVG)


Bei der Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeindeverwaltung Ilmtal-Weinstraße sind folgende Regelungen zu beachten:

Die auf den Briefköpfen und in der Internetpräsentation der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße unter www.ilmtal-weinstrasse.de publizierten E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang zur elektronischen Kommunikation im Sinne des § 3a ThürVwvfG bzw. § 5 des ThürVwZVG.

Diese dienen lediglich einer erwünschten Vereinfachung in der Kommunikation mit dem Bürger.
Die Gemeindeverwaltung nimmt im Rahmen dieser rechtlich eingeschränkten elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • Adobe Acrobat bis Version 11.0 (.pdf)

  • Microsoft Word bis Version 2010 (.doc)

  • Microsoft Excel bis Version 2010 (.xls)

  • nur Text-Formate (.txt)

  • JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)

    In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail inclusive aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
    Dateien in den genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien werden nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen genommen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
    Bei Nutzung der E-Mailkommunikation wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
    Wurde eine E-Mail-Kommunikation eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die gesamte weitere Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
    Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg generell nicht möglich.
    Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf Weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
    Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeindeverwaltung zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
    Die Gemeindeverwaltung Ilmtal-Weinstraße kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Ilmtal-Weinstraße und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.