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Baulückenkataster

Baulückenkataster der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

 

Sie möchten ein Einfamilienhaus für sich und Ihre Familie errichten, ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage bauen oder sich als Gewerbetreibender in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße niederlassen?

Dann kann Ihnen das Baulückenkataster eine Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück sein.

Das Baulückenkataster beinhaltet Flächen, die aus städtebaulicher Sicht geschlossen werden sollten oder für eine Bebauung in Frage kommen.

Neben den Lücken zwischen zwei bebauten Grundstücken, wie sie insbesondere bei geschlossener Bauweise für jeden erkennbar sind, weist das Kataster u.a. auch geringfügig bebaute oder fehlgenutzte Flächen auf.

In den überwiegenden Fällen sind die äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem bzw. nur geringfügig zu ergänzendem Umfang vorhanden; ebenso werden keine oder nur geringe bodenordnende Maßnahmen erforderlich.

Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass Flächen nicht erfasst oder zwischenzeitlich bebaut sind.

Der Nachweis der im Baulückenkataster geführten Flächen erfolgt ohne Haftung einer sofortigen oder absehbaren Bebaubarkeit.

Hinweise zur Benutzung des Baulückenkatasters:

Das Baulückenkataster enthält keine Angaben über den Grundstückseigentümer oder über Verkaufsabsichten des Eigentümers. Eigentümerdaten können nur über das zuständige Grundbuchamt Apolda unter Nachweis des berechtigten Interesse erfragt werden.

Es können aus dem Baulückenkataster keine planungs- oder bauordnungsrechtlich relevanten Ansprüche abgeleitet werden.

Mit der Erstellung und Veröffentlichung des Baulückenkatasters der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße soll ein Instrument zur Reaktivierung und Mobilisierung des im Gemeindegebiet vorhandenen Baulandpotentials bereitgestellt werden.

Das Baulückenkataster kann von Bauwilligen, Architekten und Maklern als Entscheidungshilfe genutzt werden und ist auch im Rahmen von Auskunftserteilungen und Bauberatungen durch die Verwaltung hilfreich. Es ist eine weitere Ergänzung und Verbesserung des Services im Bereich des Bauamtes.

Schließlich wird auch erreicht, dass sich Lücken in bestehenden Baugebieten schließen und so die Ausweisung von Wohnbauflächen an der Peripherie der Gemeinde reduziert werden kann, die neben dem Flächenverbrauch auch mit hohem Investitionsaufwand seitens der Kommune verbunden ist.

 

Es ist zugleich aber auch ein wichtiger Baustein für den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Die Erfassung der vorhandenen Baulücken bzw. des innergemeindlichen Baulandpotentials ist eine unbedingt notwendige Grundlage für die Diskussion über die Beurteilung von Darstellungen neuer Wohnbauflächen und deren Größenordnung im FNP.

Das Baulückenkataster enthält neben den „öffentlichen“ Angaben über Lage, Gemarkung, Grundstücksgröße, auch Aussagen zur planungsrechtlichen Situation. Es wird unterschieden zwischen § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – und § 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Für Hinweise, Ergänzungen und sonstige Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Funk (036462-95412 oder

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Baulückenkataster Ilmtal-Weinstraße

Übersichtskarte Baulückenkataster - Goldbach

Übersichtskarte Baulückenkataster - Denstedt

Übersichtskarte Baulückenkataster - Liebstedt

Übersichtskarte Baulückenkataster Kromsdorf

Übersichtskarte Baulückenkataster - Mattstedt

Übersichtskarte Baulückenkataster - Niederreißen

Übersichtskarte Baulückenkataster - Niederroßla

Übersichtskarte Baulückenkataster - Oberreißen

Übersichtskarte Baulückenkataster - Oßmannstedt

Übersichtskarte Baulückenkataster - Pfiffelbach

Übersichtskarte Baulückenkataster - Wersdorf

Übersichtskarte Baulückenkataster - Willerstedt