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Dorfregion Weinstraße

Dorfregion Weinstraße

Nach insgesamt 16 Monaten wurde das Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK) für die Dorfregion Weinstraße mit den Ortsteilen Goldbach, Leutenthal, Liebstedt, Niederreißen, Nirmsdorf, Oberreißen, Rohrbach und Willerstedt durch das beauftragte Planungsbüro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH aus Mellingen unter enger Beteiligung des Dorferneuerungsbeirates und der Verwaltung der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße erarbeitet.

Dieses bildet die notwendige strategische und planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der acht Ortsteile.

 

Es freut uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass auf Grundlage des GEKs die Dorfregion Weinstraße mit ihren Ortschaften am 13.09.2021 als Förderschwerpunkte in das Programm der Dorferneuerung und -entwicklung (Förderzeitraum 2022 bis 2026) aufgenommen wurden.

 

In diesem Zeitraum können auch Privatpersonen und Vereine Fördermittel für bauliche Maßnahmen beantragen.

In diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit Fördergelder für das Jahr 2025 zu beantragen. Die Förderhöhe beträgt 35% der Gesamtkosten der geplanten Maßnahme, maximal 15.000 €.

 

Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden. Förderfähig sind prinzipiell:

 

  • historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)

  • ländliche Wohnhäuser sollten vor 1950 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein

  • Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1950, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

 

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:

 

  • große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)

  • Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen

  • Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

 

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung: 

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das Planungsbüro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 05.07.2024 bei:

 

KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH,   Kupferstraße 1,   99441 Mellingen

Frau Kahlenberg: 036453 / 865-33 bzw.

Frau Schragow: 036453 / 865-14 bzw.

 

Das Planungsbüro wird eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).

 

Das Planungsbüro wird eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).

 

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)

  2. 3 Kostenangebote pro Gewerk

      Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500 € (Bruttosumme)
      betragen!!!

  1. ggf. die Denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)

  2. eine „Bescheinigung in Steuersachen“ – ist beim zuständigen Finanzamt erhältlich

  3. Grundbuchauszug

  4. Eigenmittelnachweis, wenn der Anteil der Eigenmittel größer 10.000,00 € ist

  5. Lageplan

  6. Kurze Beschreibung der Maßnahme

  7. Fotos und Stellungnahme des Planungsbüros

 

Hinweis:         

  • Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig.

  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie hier:

 

Rückblick: Für die privaten Antragsteller aus den acht Ortsteilen der Dorfregion Weinstraße fand am Donnerstag, 14.10.2021, 18.00 Uhr im Gemeindesaal Liebstedt, Lange Straße 49 eine Informationsveranstaltung zur Dorferneuerung statt. 

 

 

Informationen für private Antragsteller

 

Ausblick 2022 - kommunale Maßnahmen

 

Auf Grund des kurzen Zeitraumes zwischen der Aufnahme als Förderschwerpunkt und dem Fristende zur Einreichung der ersten investiven Maßnahmen hat sich die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße im Zusammenwirken mit den Ortsteilen folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht und fristgerecht beim TLLLR in Gotha eingereicht:

1. Grundhafter Ausbau der Straße Goldbach, Anger im OT Goldbach

Förderhinweis Goldbach

2. Grundhafter Ausbau der Lindenstraße im OT Niederreißen

3. Schaffung Rundwanderweg vom Löschteich bis zum Friedhof im OT Oberreißen

4. Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Oberreißen - 1.BA - Umstellung der Heizung auf Flüssiggas 

5. Sanierung Heimatstube Nirmsdorf - 1.BA - Erweiterung der Heizungsanlage (Saal)

Förderhinweis Nirmsdorf

 

 

Bei den privaten Antragstellern konnten 10 Anträge für das Jahr 2022 verzeichnet werden. 

 

Update: Von den 5 gemeindlichen Anträgen für 2022 wurden zeitlich versetzt, zwei bewilligt. Der Straßenbau in Goldbach und die Heizungserweiterung in Nirmsdorf. Mit weiteren Bewilligungen ist angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht zu rechnen.

Update: Die privaten Antragsteller werden gebeten, die vollständigen Förderanträge für das Jahr 2023 bis spätestens zum 18.11.2022 in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Funk abzugeben. 

 

Ausblick 2023

 

Für das Jahr 2023 wurden durch die Gemeinde folgende Anträge eingereicht:

 

1. Sanierung Feuerwehr Rohrbach

2. Erneuerung Heizung Saal Oberreißen mit Fußboden

3. Dorfweg Oberreißen 

Förderhinweis Dorfweg Oberreißen

4. grundhafter Ausbau Lindenstraße im OT Niederreißen

5. Beratung und Betreuung privater Antragsteller

 

Von den kommunalen investiven Maßnahmen konnte bislang nur der Dorfweg Oberreißen umgesetzt werden. 

Mitte November erhielten wir die Förderzusage für die Lindenstraße in Niederreißen mit Mitteln für 2024. Unterm Strich bleibt weiterhin festzuhalten, dass aus kommunaler Sicht zu wenig Budget in diesem Topf zur Verfügung steht und wichtige Maßnahmen (Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus) auf der Strecke bleiben. 

 

 

Für das Jahr 2024 wurden durch die Gemeinde folgende Anträge eingereicht:

 

1. Sanierung Feuerwehr Rohrbach

2. Erneuerung Heizung Saal Oberreißen mit Fußboden

3. Teichsanierung und Umfeldgestaltung Liebstedt  

4. Teicheinfriedung am Dorfteich Rohrbach

5. Beratung und Betreuung privater Antragsteller

 

Hier gibt es bis Anfang Mai 2024 noch keine Aussage, was ggf. gefördert wird.

 

Gestartet ist Anfang April 2024 die Maßnahme zur Verkehrsraumgestaltung beim grundhaften Ausbau in der Lindenstraße in Niederreißen.

Förderhinweis Niederreißen

 

 

 

 

 

 

 

Urkunde -Aufnahme Dorfregion
Alle Förderschwerpunkte mit der Ministerin